Sonntag, 10. Februar 2008

Grundstückskauf (3)

Gestern bekamen wir wieder Post vom Notar, die sog. Auflassung. Beim Abschluss des Kaufvertrags Anfang Dezember hatten wir dem Notar Vollmacht erteilt, das Vermessungsergebnis der Grundstücksteilung anzuerkennen und daraufhin die Grundbucheintragung vorzunehmen. Das ist nun passiert, nachdem dem Notar die Vermessungsergebnis sowie die Bestätigung der Stadt über Zahlung des Grundstückspreises vorlagen. Jetzt kann es nicht mehr lange dauern, bis ich als Grundstückseigentümer auch im Grundbuch stehe.

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