Samstag, 26. Januar 2008
Dienstbarkeiten
Gestern haben wir drei künftigen Grundstückseigentümer uns getroffen und mit dem Liegenschaftsamt die Durchleitung der Wasser- und Stromanschlüsse besprochen. Daraufhin haben wir die Stadt beauftragt (sie ist momentan noch Eigentümer der Grundstücke), im Grundbuch eine Dienstbarkeit einzutragen, so dass jeder der drei das Recht hat, seine Anschlussleitungen über die anderen beiden Grundstücke zu legen, so dass jeder Zugang zum Wasseranschluss usw. hat. Eigentlich hätte man das direkt beim Grundstückskauf erledigen können. Wer das versäumt hat, ist nicht so ganz klar.
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